Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zahntechniker-Meisterprüfungsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 621/1993Bundesgesetzblatt Nr. 621 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/01 Gewerbeordnung
Beachte
Auf Grund der Übergangsbestimmung des § 375 Abs. 1 Z 74 GewO 1994 Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994
mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.
Text
Fachzeichnen, Konstruktionsplanung und technische Mathematik
§ 4. Im Gegenstand Fachzeichnen, Konstruktionsplanung und technische Mathematik sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen: Paragraph 4, Im Gegenstand Fachzeichnen, Konstruktionsplanung und technische Mathematik sind dem Prüfling Fragen aus folgenden Sachgebieten zu stellen:
Flächen-, Volumen- und Gewichtsberechnungen von einfachen Körpern,
einfache Gleichungen, Mischungsrechnen und Legierungsrechnen,
Dreisatzaufgaben, Prozentrechnen und Diskontrechnen,
Berechnen des Werkstoffbedarfes,
Zeichnen von Zahnersatzteilen und Anfertigen von Skizzen zum Zwecke der Arbeitsanweisung und Arbeitsausführung und
Schlagworte
Flächenberechnung, Volumenberechnung
Dokumentnummer
NOR12081313
Alte Dokumentnummer
N5199329970J