Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Wirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 545/1993Bundesgesetzblatt Nr. 545 aus 1993,
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen
Beachte
Das Abkommen gilt durch den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet (vgl. BGBl. III Nr. 159/2004).Das Abkommen gilt durch den Beitritt der Tschechischen Republik zur EU als beendet vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2004,).
Text
Artikel 4
Bei der Erfüllung dieses Abkommens soll folgenden Formen der Zusammenarbeit besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden:
Kooperationsvereinbarungen zwischen Unternehmen mit dem Ziel einer effektiveren Ausnützung von Produktionskapazitäten, einer Produktionskostenminderung und einer Steigerung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit,
Direktinvestitionen wie Unternehmensbeteiligungen, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen oder der Beteiligung an Privatisierungsvorhaben,
dem Austausch von Patenten und Lizenzen sowie sonstigen gewerblichen Schutzrechten, von ökonomischen, technischen und industriellen Erfahrungen sowie der Vorbereitung und Verwirklichung von gemeinsamen Projekten im Bereich der angewandten Forschung,
der Harmonisierung von Normen und technischen Vorschriften im Einklang mit der europäischen Integration,
der Erstellung von Feasibility-Studien,
der Berufsausbildung und der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften,
der Organisation und Durchführung von gemeinsamen Seminaren, Symposien, Konferenzen und Expertenkontakten,
Beratungsleistungen insbesondere in den Bereichen Marketing, strategische Planung, Controlling, Kostenrechnung und Verkaufstraining,
dem Abschluß von Vereinbarungen zwischen Unternehmerverbänden,
dem Ausbau der regionalen Zusammenarbeit in grenznahen Gebieten,
der Zusammenarbeit im Bereich Messen und Ausstellungen.
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Dokumentnummer
NOR12081325
Alte Dokumentnummer
N5199330105J