Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 576/1993Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1993,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 19
Formen der Zahlung
(1)Absatz eins,Die Beiträge zum Verwaltungskonto sind in frei verwendbaren Währungen zahlbar und von Devisenbeschränkungen befreit.
(2)Absatz 2,Die finanziellen Beiträge zum Sonderkonto sind in frei verwendbaren Währungen zahlbar und von Devisenbeschränkungen befreit.
(3)Absatz 3,Der Rat kann auch beschließen, zur Deckung des Bedarfs für genehmigte Vorhaben andere Formen von Beiträgen zum Sonderkonto anzunehmen, einschließlich wissenschaftlicher und technischer Ausrüstungen oder Arbeitskräfte.
Dokumentnummer
NOR12081350
Alte Dokumentnummer
N5199330223J