Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 576/1993Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1993,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 27Artikel 27
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Artikel 27
Kostensenkung
Die Projekte im Zusammenhang mit der Kostensenkung sollen unter anderem darauf gerichtet sein, soweit angebracht die Verfahren und Methoden in bezug auf die landwirtschaftliche Produktivität und die Faserqualität zu verbessern, die Verfahren und Methoden in bezug auf Arbeits-, Material- und Kapitalkosten in der juteverarbeitenden Industrie zu verbessern und Informationen über die der Jutewirtschaft gegenwärtig zur Verfügung stehenden wirksamsten Verfahren und Methoden zum Nutzen der Mitglieder auszuarbeiten und auf dem neuesten Stand zu halten.
Schlagworte
Arbeitskosten, Materialkosten
Dokumentnummer
NOR12081358
Alte Dokumentnummer
N5199330231J