Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Internationales Übereinkommen über Jute und Jute-Erzeugnisse 1989
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 576/1993Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1993,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 30Artikel 30
Index
59/08 Rohstoffe, Nahrungsmittel
Text
Kapitel IXKapitel römisch neun
Erörterung wichtiger Fragen betreffend Jute und Jute-Erzeugnisse
Artikel 30
Stabilisierung, Wettbewerb mit Kunststoffen und andere Fragen
(1)Absatz eins,Der Rat setzt die Erörterung der Fragen der Stabilisierung der Preise und der Versorgung bei Jute und Jute-Erzeugnissen für die Ausfuhr fort, um für diese Fragen Lösungen zu finden. Im Anschluß an eine solche Erörterung kann eine vereinbarte Lösung, die in diesem Übereinkommen nicht ausdrücklich vorgesehene Maßnahmen zur Folge hat, nur durch eine Änderung dieses Übereinkommens nach Artikel 42 durchgeführt werden.
(2)Absatz 2,Der Rat erörtert Fragen in bezug auf den Wettbewerb zwischen Jute und Jute-Erzeugnissen einerseits und Kunststoffen und Ersatzerzeugnissen andererseits.
(3)Absatz 3,Der Rat trifft Vorkehrungen für die fortlaufende Erörterung anderer wichtiger Fragen in bezug auf Jute und Jute-Erzeugnisse.
Dokumentnummer
NOR12081361
Alte Dokumentnummer
N5199330234J