Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Rumänien
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 478/1993Bundesgesetzblatt Nr. 478 aus 1993,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9Anlage 9
Text
ANHANG IXANHANG römisch neun
AUF DEN IN ABSATZ 3 VON ARTIKEL 9 BEZUG GENOMMEN WIRD
Für die in der Tabelle zu diesem Anhang aufgezählten Erzeugnisse schafft Rumänien mengenmäßige Ausfuhrbeschränkungen und Maßnahmen mit gleicher Wirkung schrittweise bis spätestens Ende 1997 ab.
Anfang 1993 transponiert Rumänien die Tabelle in das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren.
Rumänien notifiziert die EFTA-Staaten von jeder nachfolgenden Änderung der Tabelle, bevor eine solche Änderung in Kraft tritt.
TABELLE ZU ANHANG IXTABELLE ZU ANHANG römisch neun
Waren, die Ausfuhrbeschränkungen unterliegen
Liste 1
1992 zeitweilig nicht zugelassen
Energie- und Verkokungskohle
Nichteisen-, Gold- und Silberkonzentrate
Heizöl, Kerosin und flüssiger Brennstoff zum Heizen
Aromatische Hydrocarbone (Paraxylen, Mischungen von Xylenisomeren, Cyclohexanon und Cyclohexanol)
Zwischenprodukte für künstliche Fasern und Garne (Phenol, Propylen)
Schrott und erneuerbare Materialien, die Edelmetalle und seltene Metalle enthalten
Nichteisen- und Papierabfälle (ausgenommen Blei-Kupfer-Krusten)
Nichteisenmetalle in Blöcken (Blei, Zink, Zinn und ihre Legierungen), ausgenommen Blöcke von sekundären Bronze- und Messinglegierungen und Lötlegierungen in Form von Stäben und Drähten
Gewalzter und gewundener Draht, stranggepreßte Kupferstäbe
Nicht bearbeitete Naturdiamanten
Mineralogische Sammlungen (Bergwerksblumen)
Künstliche Körperteile, orthopädische Erzeugnisse und medizinische Watte
Stämme, Sparren, Holz, Schwellen, Tannenbäume für Weihnachten usw.
Brennholz, Holz für Cellulose, Spanplatten und Faserplatten
Holz *1) aus Nadel- oder Laubbäumen und Holzpaletten (einschließlich Parkett und Leisten aus Eiche)
Furniere (aus allen Holzarten)
Cellulose und Halbcellulose
Seidenkokons, Art „Bombix Mori''
Unbearbeitete Schweinshäute
Unbearbeitete Schaf- und Ziegenhäute
Liste 2
Waren, die 1992 unter Exportkontingente fielen
Isolierte und emaillierte Kupferkabel und -drähte
Eisenlegierungen (Chromeisen, Silicium-Mangan-Eisen, Silicium-Eisen und metallisches Silicium)
Gesammelter Eisenschrott, gebrauchte Schienen
Primäres und sekundäres Aluminium in Blöcken
Bronze- und Messing-Sekundärlegierungen in Blöcken, einschließlich Lötlegierungen in Form von Stäben und Drähten
Elektrolysierbares Kupfer, aus importierten Kupferkonzentraten gewonnen
Benzine (wenn im inländischen Markt keine Engpässe verursacht werden)
Chemische Düngemittel, aus Stickstoff und Harnstoff gewonnen
Holzkisten für Citrusfrüchte
Holz und Halbstoffe aus harzhältigem Holz, Buche und verschiedene Nadelbäume (Pappeln usw.)
Nicht bearbeiteter Marmor
Liste 3
Rohstoffe und Medikamente, die 1992 unter Exportkontingente fielen
Vitamin K3 für Futtermittel (lose)
Injizierbares Gluconcalcium
Injizierbare Glucose (Dextrose)
Hydrocortisonacetat 25 mg 5/1
Apilarnil stark Y-Pillen x 40
Oxitetracyclin Sättigungsgrad 10%
Chloramphenicol-Hemisuccinat-Phiolen
Pell-Amar Salbe, Creme, Gel und lose
Vitamin B 12 für Veterinärzwecke
Oxacillin-Phiolen x 500 mg
Eritromicin-Lactobionat-Phiolen
Phthalisulfatiasol-Pillen
Chlorochinphosphat-Pillen
Chloramine B 57. Natriumsaccharin
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*1) Die folgenden Exporte sind gestattet: - 30 000 m3 im Rahmen des Holzkontingentes
Schlagworte
Energiekohle, Nichteisenabfall, Bronzelegierung, Nadelbaum,
Schafhaut, Kupferdraht, Türrahmen
Dokumentnummer
NOR12081451
Alte Dokumentnummer
N5199330333J