Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.09.1993 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 641/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.09.199331.12.1994 BGBl. Nr. 641/1993 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Produkte

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 641 aus 1993,

Typ

Vertrag – Bulgarien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1993BGBl. Nr. 641/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

59/02 EFTA-Länder

Beachte

Gemäß Artikel römisch sieben, infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,, außer Kraft getreten.

Text

(Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESMINISTERIUM

FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN

Stubenring 1, 1011 Wien

Genf, am 29. März 1993

Sehr geehrter Herr,

Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zwischen der Republik Österreich (in der Folge Österreich genannt) und der Republik Bulgarien (in der Folge Bulgarien genannt) zu berufen, welche im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Bulgarien *1), speziell im Hinblick auf die Durchführung von Artikel 13 dieses Abkommens, stattgefunden haben.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie folgt:

Anmerkung, es folgen die Artikel römisch eins bis römisch sieben)

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung der Republik Bulgarien mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Österreich

Josef Mayer

Ministerialrat

Herrn

Stanislav DASKALOV

Stellvertretender Handelsminister

Handelsministerium

Sofia

REPUBLIK BULGARIEN

HANDELSMINISTERIUM

Sofia

Genf, 29. März 1993

Sehr geehrter Herr,

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

Anmerkung, es folgt der Text des Briefes)

Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Republik Bulgarien mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Bulgarien:

Stanislav Daskalov

Stellvertretender Handelsminister

Herrn

Ministerialrat

Josef MAYER

Bundesministerium

für wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 640 aus 1993,

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2016

Gesetzesnummer

10007442

Dokumentnummer

NOR12081510

Alte Dokumentnummer

N5199330407J