Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Produkte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 641/1993Bundesgesetzblatt Nr. 641 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Gemäß Art. VII infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, BGBl. Nr. 114/1995, außer Kraft getreten.Gemäß Artikel römisch sieben, infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,, außer Kraft getreten.
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Bulgarien, sind in Anhang Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Bulgarien, sind in Anhang römisch eins a und römisch eins b zu diesem Schreiben enthalten.
Zollzugeständnisse, gewährt durch Bulgarien an Österreich, sind in Anhang II (Anm.: Anhang II nicht darstellbar) zu diesem Schreiben enthalten.Zollzugeständnisse, gewährt durch Bulgarien an Österreich, sind in Anhang römisch zwei Anmerkung, Anhang römisch zwei nicht darstellbar) zu diesem Schreiben enthalten.
Die in diesem Abkommen zur Anwendung kommenden Ursprungsregeln sind in Anhang III zu diesem Schreiben enthalten.Die in diesem Abkommen zur Anwendung kommenden Ursprungsregeln sind in Anhang römisch drei zu diesem Schreiben enthalten.
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016
Dokumentnummer
NOR12081503
Alte Dokumentnummer
N5199330400J