Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der ÖBB-Strecke Innsbruck–Bludenz, Abschnitt Langen–Klösterle
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 761/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 367/2000Bundesgesetzblatt Nr. 761 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 367 aus 2000,
Text
Der Trassenverlauf der obbezeichneten Strecke wird im Bereich der Gemeinde Klösterle wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 110,474 und endet bei km 113,648 der Strecke Innsbruck - Bludenz im Abschnitt „Langen - Klösterle”.
Der Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-148 und LK-16-149) zu ersehen.Der Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist aus den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Klösterle aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. LK-16-148 und LK-16-149) zu ersehen.