Kurztitel
EFTA - Vereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 674/1993Bundesgesetzblatt Nr. 674 aus 1993,
Beachte
Aufgrund des Beitritts zur EU außer Kraft getreten.
Text
Artikel IArtikel römisch eins
1.Ziffer eins Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Ungarn, sind in Anhang Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Ungarn, sind in Anhang römisch eins a und römisch eins b zu diesem Schreiben enthalten.
2.Ziffer 2 Zugeständnisse, gewährt durch Ungarn an Österreich, sind in Anhang IIa - f zu diesem Schreiben enthalten.Zugeständnisse, gewährt durch Ungarn an Österreich, sind in Anhang römisch zwei a - f zu diesem Schreiben enthalten.
3.Ziffer 3 Zum Zweck der Durchführung von Anhang Ia und Ib und Anhang IIa - f sind in Anhang III die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Zusammenarbeit festgelegt.Zum Zweck der Durchführung von Anhang römisch eins a und römisch eins b und Anhang römisch zwei a - f sind in Anhang römisch drei die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Zusammenarbeit festgelegt.
4.Ziffer 4 Anhang Ia und Ib, Anhang IIa - f und Anhang III bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.Anhang römisch eins a und römisch eins b, Anhang römisch zwei a - f und Anhang römisch drei bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.