Kurztitel
EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Ungarn
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 673/1993Bundesgesetzblatt Nr. 673 aus 1993,
Text
ANHANG VIANHANG römisch sechs
BESTIMMUNGEN, AUF DIE IN ABSATZ 2 VON ARTIKEL 6 BEZUG GENOMMEN WIRD
Ungarn schafft Abgaben mit gleicher Wirkung wie Einfuhrzölle gemäß dem folgenden Zeitplan ab:
1.1.1995 1.1.1996 1.1.1997
1% Lizenzgebühr ......... auf Null - -
reduziert
2% Zollabfertigungs-
gebühren- ............ - auf 1% auf Null
reduziert reduziert
3% statistische
Gebühren ............. auf 2% auf 1% auf Null
reduziert reduziert reduziert