Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.09.1994 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 754/1993 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.09.199431.12.1994 BGBl. Nr. 754/1993 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 754 aus 1993,

Typ

Vertrag – Polen

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.1994BGBl. Nr. 754/1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994

Index

59/02 EFTA-Länder

Beachte

Gemäß Artikel römisch neun, infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,, außer Kraft getreten.

Text

(Übersetzung)

REPUBLIK ÖSTERREICH

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1, 1011 Wien

Genf, 10. Dezember 1992

Sehr geehrter Herr!

Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zwischen der Republik Polen und der Republik Österreich, in der Folge Vertragsparteien genannt, welche im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Polen 1*), speziell im Hinblick auf die Durchführung von Artikel 13 dieses Abkommens stattgefunden haben, zu berufen.

Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie folgt:

Anmerkung, es folgen die Artikel römisch eins bis römisch neun)

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung der Republik Polen mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner

ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Österreich

Josef MAYER

Ministerialrat

Herrn

Andrzej Gasowski

Generaldirektor

Ministerium für Landwirtschaft

Warschau

REPUBLIK POLEN

Ministerium für

Landwirtschaft

Genf, 10. Dezember 1992

Sehr geehrter Herr!

Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:

Anmerkung, es folgt der Text des Briefes)

Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Republik Polen mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.

Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Für die Republik Polen

Andrzej GASOWSKI

Generaldirektor

Herrn

Ministerialrat

Josef Mayer

Bundesministerium für

wirtschaftliche Angelegenheiten

Stubenring 1

1011 Wien

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1993,

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2016

Gesetzesnummer

10007468

Dokumentnummer

NOR12081853

Alte Dokumentnummer

N5199332263J