Kurztitel
EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 754/1993Bundesgesetzblatt Nr. 754 aus 1993,
Beachte
Gemäß Art. IX infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, BGBl. Nr. 114/1995, außer Kraft getreten.Gemäß Artikel römisch neun, infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,, außer Kraft getreten.
Text
(Übersetzung)
REPUBLIK ÖSTERREICH
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten Stubenring 1, 1011 Wien
Genf, 10. Dezember 1992
Sehr geehrter Herr!
Ich habe die Ehre, mich auf die bilateralen Verhandlungen über Handelsvereinbarungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse zwischen der Republik Polen und der Republik Österreich, in der Folge Vertragsparteien genannt, welche im Rahmen der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Polen 1*), speziell im Hinblick auf die Durchführung von Artikel 13 dieses Abkommens stattgefunden haben, zu berufen.
Die Ergebnisse dieser Verhandlungen bestätige ich hiermit wie folgt:
(Anm.: es folgen die Artikel I bis IX)Anmerkung, es folgen die Artikel römisch eins bis römisch neun)
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie bestätigen könnten, daß die Regierung der Republik Polen mit dem Inhalt dieses Schreibens einverstanden ist.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr, den Ausdruck meiner
ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Republik Österreich
Josef MAYER
Ministerialrat
Herrn
Andrzej Gasowski
Generaldirektor
Ministerium für Landwirtschaft
Warschau
REPUBLIK POLEN
Ministerium für
Landwirtschaft
Genf, 10. Dezember 1992
Sehr geehrter Herr!
Ich beehre mich, Ihnen den Empfang Ihres Briefes vom heutigen Tag mit folgendem Wortlaut zu bestätigen:
(Anm.: es folgt der Text des Briefes)Anmerkung, es folgt der Text des Briefes)
Ich beehre mich, Ihnen zu bestätigen, daß die Republik Polen mit dem Inhalt dieses Briefes einverstanden ist.
Genehmigen Sie den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
Für die Republik Polen
Andrzej GASOWSKI
Generaldirektor
Herrn
Ministerialrat
Josef Mayer
Bundesministerium für
wirtschaftliche Angelegenheiten
Stubenring 1
1011 Wien
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 753/1993*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 753 aus 1993,