Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 754/1993Bundesgesetzblatt Nr. 754 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Gemäß Art. IX infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, BGBl. Nr. 114/1995, außer Kraft getreten.Gemäß Artikel römisch neun, infolge Rücktritts vom EFTA-Übereinkommen, Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,, außer Kraft getreten.
Text
Artikel IArtikel römisch eins
Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Polen, sind in Anhang Ia und Ib zu diesem Schreiben enthalten.Zollzugeständnisse, gewährt durch Österreich an Polen, sind in Anhang römisch eins a und römisch eins b zu diesem Schreiben enthalten.
Zollzugeständnisse, gewährt durch Polen an Österreich, sind in Anhang II zu diesem Schreiben enthalten.Zollzugeständnisse, gewährt durch Polen an Österreich, sind in Anhang römisch zwei zu diesem Schreiben enthalten.
Zum Zweck der Durchführung von Anhang I und Anhang II sind in Anhang III die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Kooperation festgelegt.Zum Zweck der Durchführung von Anhang römisch eins und Anhang römisch zwei sind in Anhang römisch drei die Ursprungsregeln und die Methoden der administrativen Kooperation festgelegt.
Anhang Ia und Ib, Anhang II und Anhang III bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.Anhang römisch eins a und römisch eins b, Anhang römisch zwei und Anhang römisch drei bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Abkommens.
Zuletzt aktualisiert am
29.07.2016
Dokumentnummer
NOR12081844
Alte Dokumentnummer
N5199332254J