Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EFTA - Abkommen betreffend landwirtschaftliche Erzeugnisse - Berichtigung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 755/1993Bundesgesetzblatt Nr. 755 aus 1993,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft vgl. BGBl. Nr. 739/1994).Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 739 aus 1994,).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und Polen vom 10. Dezember 1992 gilt als in der Fassung der aus der Anlage ersichtlichen Fehlerberichtigung genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016
Dokumentnummer
NOR12081859
Alte Dokumentnummer
N5199332270J