Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EFTA - Errichtung einer Europäischen Freihandelsassoziation - B. 8/93
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 615/1994Bundesgesetzblatt Nr. 615 aus 1994,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber gegenstandslos.
(vgl. BGBl. Nr. 114/1995)vergleiche Bundesgesetzblatt Nr. 114 aus 1995,)
Text
Anhang B wird durch den Wortlaut, wie er in der Anlage zu diesem Beschluß festgelegt ist, ersetzt.
Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1994 in Kraft.
Der Generalsekretär wird den Wortlaut dieses Beschlusses bei der schwedischen Regierung hinterlegen.
Dokumentnummer
NOR12081937
Alte Dokumentnummer
N5199413702A