Kurztitel
Gasgeräte-Sicherheitsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 430/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2016Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2016,
Text
Anhang 3 zu § 27zu Paragraph 27
CE-KENNZEICHNUNG
(Muster)
Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ entsprechend dem folgenden Schriftbild und der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (§ 14), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (§ 17, § 20), die Prüfungen (§ 22, § 24) oder die Einzelprüfung (§ 26) durchgeführt hat sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ entsprechend dem folgenden Schriftbild und der Kennummer der zugelassenen Stelle, die die unangemeldeten Kontrollen (Paragraph 14,), die Überwachung der Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 17,, Paragraph 20,), die Prüfungen (Paragraph 22,, Paragraph 24,) oder die Einzelprüfung (Paragraph 26,) durchgeführt hat sowie den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde.

Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der CE-Kennzeichnung müssen die sich aus dem Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Die verschiedenen Bestandteile müssen etwa gleich hoch sein; die Mindesthöhe beträgt 5mm.