Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Gasgeräte-Sicherheitsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 430/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2016Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6Anlage 6
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Anhang 6 zu § 6 Abs. 5zu Paragraph 6, Absatz 5
VERZEICHNIS DER EINZELSTAATLICHEN NORMEN FÜR DIE UMSETZUNG DER GRUNDLEGENDEN SICHERHEITSANFORDERUNGEN FÜR GASGERÄTE
Die folgenden einzelstaatlichen Normen wurden im Verfahren gemäß Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 Abs. 2 der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie können bis zum Vorliegen harmonisierter Europäischer Normen (EN, ÖNORM EN) mit der Vermutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen (III. Abschnitt) angewendet werden.Die folgenden einzelstaatlichen Normen wurden im Verfahren gemäß Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 6 Absatz 2, der Gasgeräterichtlinie 90/396/EWG geprüft und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie können bis zum Vorliegen harmonisierter Europäischer Normen (EN, ÖNORM EN) mit der Vermutung der Übereinstimmung mit den grundlegenden Sicherheitsanforderungen (römisch drei. Abschnitt) angewendet werden.
Die ÖNORMEN sind beim Österreichischen Normungsinstitut (ON), A-1021 Wien, Heinestraße 38, Postfach 130, Tel. (0222) 26 75 35, Telefax: (0222) 26 75 52, erhältlich.
Derzeit keine einzelstaatlichen Normen verlautbart
Zuletzt aktualisiert am
07.03.2017
Dokumentnummer
NOR12083179
Alte Dokumentnummer
N5199437178J