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§ 9 GSV

Fassungen
11.06.1994 bis 20.04.2018 — BGBl. Nr. 430/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 911.06.199420.04.2018 BGBl. Nr. 430/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Gasgeräte-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 430 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 9

Inkrafttretensdatum

11.06.1994BGBl. Nr. 430/1994

Außerkrafttretensdatum

20.04.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2016

Abkürzung

GSV

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Warnhinweise und Aufschriften auf dem Gasgerät und der Verpackung

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Auf dem Gasgerät und auf seiner Verpackung sind geeignete Warnhinweise anzubringen. Diese haben eindeutige Angaben über die Gasart, den Eingangsdruck und die etwaigen Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten, insbesondere die Beschränkung, daß das Gasgerät nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgestellt werden darf, zu enthalten.
  2. Absatz 2,Die Warnhinweise sind in deutscher Sprache abzufassen und der Verwenderinformation anzuschließen.
  3. Absatz 3,Auf dem Gasgerät oder einer an dem Gasgerät befestigten Datenplakette (Typenschild) sind sichtbar, gut lesbar und unauslöschbar folgende Beschriftungen anzubringen:
    1. Ziffer eins
      Name oder Kennzeichen des Herstellers;
    2. Ziffer 2
      Handelsbezeichnung des Gasgerätes;
    3. Ziffer 3
      gegebenenfalls Art der Stromversorgung;
    4. Ziffer 4
      Gerätekategorie;
    5. Ziffer 5
      CE-Kennzeichnung (Paragraph 27,, Anhang 3) samt Kennummer der zugelassenen Stelle, die bei der Produktionsüberwachung bzw. bei der Prüfung eingeschaltet wurde, und samt den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde;
    6. Ziffer 6
      zur Installation benötigte zusätzliche Informationen.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2017

Gesetzesnummer

10007472

Dokumentnummer

NOR12083136

Alte Dokumentnummer

N5199437135J