Rechtstracker.at

Anl. 4 ASV

Fassungen
01.01.1994 bis 30.06.1999 — BGBl. Nr. 4/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 401.01.199430.06.1999 BGBl. Nr. 4/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 780/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufzüge-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 780 aus 1996,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1994BGBl. Nr. 4/1994

Außerkrafttretensdatum

30.06.1999aufgehoben durch BGBl. Nr. 780/1996

Abkürzung

ASV

Index

50/01 Gewerbeordnung, 60/02 Arbeitnehmerschutz

Text

                                                        Anhang 4

                                                      ------------

                                                         zu § 20

Übereinstimmungszeichen

Das Übereinstimmungszeichen besteht aus dem nachfolgend abgebildeten Symbol (stilisiertes E in einem Sechseck).

Das Übereinstimmungszeichen enthält weiters

  • Strichaufzählung
    im oberen Teil die Nummer 1 und das Kennzeichen A und die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die Übereinstimmungsbescheinigung ausgestellt wurde.
  • Strichaufzählung
    im unteren Teil die Kennummer der Übereinstimmungsbescheinigung.
Das Übereinstimmungszeichen muß auf jedem Aufzugsbauteil gut sichtbar, leserlich und unauslöschbar angebracht werden. Buchstaben und Zahlen müssen mindestens 5 mm hoch sein.

Anmerkung, Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Gesetzesnummer

10007499

Dokumentnummer

NOR12082117

Alte Dokumentnummer

N5199432692J