Rechtstracker.at

§ 2

Fassungen
26.01.1994 bis 31.01.2004 — BGBl. Nr. 65/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 226.01.199431.01.2004 BGBl. Nr. 65/1994 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schädlingsbekämpfer-Meisterprüfungsordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 65 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 2

Inkrafttretensdatum

26.01.1994BGBl. Nr. 65/1994

Außerkrafttretensdatum

31.01.2004

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994

mit Ablauf des 31. Jänner 2004 außer Kraft getreten.

Text

Fachlich-praktischer Teil der Meisterprüfung

Paragraph 2, (1) Der fachlich-praktische Teil der Meisterprüfung umfaßt entsprechend der Aufgabenstellung durch die Meisterprüfungskommission die Ausführung von zwei der folgenden Meisterarbeiten:

  1. Ziffer eins
    Bekämpfung von Holzschädlingen:
    1. Litera a
      Feststellung der Art des Schädlingsbefalles,
    2. Litera b
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    3. Litera c
      Durchführung der Bekämpfung des Schädlingsbefalles unter Darstellung der möglichen Methoden,
    4. Litera d
      Durchführung der Abschlußarbeiten,
    5. Litera e
      fachgerechte Entsorgung und
    6. Litera f
      Darstellung der möglichen Vorbeugungsmaßnahmen,
  2. Ziffer 2
    Bekämpfung von Schaben:
    1. Litera a
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    2. Litera b
      Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen,
    3. Litera c
      Durchführung der Bekämpfung unter Darstellung der gebräuchlichen Methoden und
    4. Litera d
      Dekontaminierung und Entsorgung,
  3. Ziffer 3
    Schwammsanierung:
    1. Litera a
      Bestimmung der Schwammspezies,
    2. Litera b
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    3. Litera c
      Durchführung der Bekämpfung,
    4. Litera d
      Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen und der Entsorgung und
    5. Litera e
      Darstellung der möglichen Vorbeugungsmaßnahmen,
  4. Ziffer 4
    Flohbekämpfung:
    1. Litera a
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    2. Litera b
      Durchführung der Bekämpfung unter Darstellung der gebräuchlichen Methoden und
    3. Litera c
      Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen,
  5. Ziffer 5
    Rattenbekämpfung oder Mäusebekämpfung oder beides:
    1. Litera a
      Feststellung des Ausmaßes des Schädlingsbefalles,
    2. Litera b
      Darstellung der möglichen Bekämpfungs- und Sicherheitsmaßnahmen,
    3. Litera c
      Darstellung der Erfolgskontrolle,
    4. Litera d
      Durchführung der Abschlußarbeiten und
    5. Litera e
      Darstellung der möglichen Vorbeugungsmaßnahmen,
  6. Ziffer 6
    Bekämpfung von Lebensmittelmotten:
    1. Litera a
      Bestimmung der Mottenart,
    2. Litera b
      Feststellung des Befallsherdes,
    3. Litera c
      Durchführung der Bekämpfung unter Darstellung der möglichen Methoden und
    4. Litera d
      Durchführung der Sicherheitsmaßnahmen und der Entsorgung,
  7. Ziffer 7
    Diagnose eines Schädlingsbefalles:
    1. Litera a
      Feststellung der Art des Schädlingsbefalles,
    2. Litera b
      Darstellung der möglichen Bekämpfungsmethoden und
    3. Litera c
      Darstellung der möglichen Vorbeugungsmaßnahmen,
  8. Ziffer 8
    Pharaoameisenbekämpfung:
    1. Litera a
      Feststellung des Ausmaßes des Schädlingsbefalles,
    2. Litera b
      Durchführung der Bekämpfung unter Darstellung der möglichen Methoden,
    3. Litera c
      Darstellung der Tilgungskontrolle und
    4. Litera d
      Durchführung der Abschlußarbeiten und der Entsorgung,
  9. Ziffer 9
    Abwicklung einer Raumbegasung:
    1. Litera a
      Abdichtung eines kompletten Fensters,
    2. Litera b
      Darstellung der weiteren Abdichtungsmaßnahmen,
    3. Litera c
      Darstellung der Durchführung der Begasung,
    4. Litera d
      Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen,
    5. Litera e
      Darstellung der Belüftung des begasten Raumes und
    6. Litera f
      Messung der Restgasmenge.
  10. Ziffer 10
    Raumvernebelung gegen Insekten:
    1. Litera a
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    2. Litera b
      Einsatz der jeweiligen Geräte und Maschinen,
    3. Litera c
      Erläuterung der Wahl des geeigneten Mittels,
    4. Litera d
      Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen und
    5. Litera e
      Dekontaminierung und Entsorgung,
  11. Ziffer 11
    Grasmilbenbekämpfung:
    1. Litera a
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    2. Litera b
      Einsatz der jeweiligen Geräte und Maschinen,
    3. Litera c
      Erläuterung der Wahl des geeigneten Mittels und
    4. Litera d
      Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen und
  12. Ziffer 12
    Unkrautbekämpfung:
    1. Litera a
      Durchführung der arbeitsvorbereitenden Maßnahmen,
    2. Litera b
      Einsatz der geeigneten Geräte und Maschinen,
    3. Litera c
      Erläuterung der Wahl des geeigneten Mittels und
    4. Litera d
      Darstellung der Sicherheitsmaßnahmen.
  1. Absatz 2,Im Rahmen der Ausführung der Meisterarbeiten ist die Fertigkeit der praktischen Handhabung der Geräte und Maschinen nachzuweisen.
  2. Absatz 3,Die Ausführung der Meisterarbeiten muß vom Prüfling in zwei Stunden erwartet werden können. Der fachlich-praktische Teil der Meisterprüfung ist nach drei Stunden zu beenden.

Schlagworte

Bekämpfungsmaßnahme

Gesetzesnummer

10007505

Dokumentnummer

NOR12082144

Alte Dokumentnummer

N5199432831J