Rechtstracker.at

§ 1

Fassungen
05.02.1994 bis 04.03.2004 — BGBl. Nr. 89/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 105.02.199404.03.2004 BGBl. Nr. 89/1994 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bauträger-Befähigungsnachweisverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 89 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph eins

Inkrafttretensdatum

05.02.1994BGBl. Nr. 89/1994

Außerkrafttretensdatum

04.03.2004

Index

50/01 Gewerbeordnung

Beachte

Auf Grund der Übergangsbestimmung des Paragraph 375, Absatz eins, Ziffer 74, GewO 1994

mit Ablauf des 4. März 2004 außer Kraft getreten.

Text

Art des Nachweises der Befähigung

Paragraph eins, Die Befähigung für die Ausübung des Gewerbes der Bauträger gemäß Paragraph 227, Absatz eins, der Gewerbeordnung 1973 (GewO 1973) ist durch Belege folgender Art nachzuweisen:

  1. Ziffer eins
    das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung gemäß Paragraph 2, oder 2. a) das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte
    Befähigungsnachweisprüfung für das Gewerbe der Baumeister oder der Zimmermeister und
    1. Litera b
      das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung für Baumeister und Zimmermeister gemäß Paragraph 15, oder
  2. Ziffer 3
    1. Litera a
      das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Befähigungsnachweisprüfung für das Gewerbe der Immobilienmakler oder der Immobilienverwalter und
    2. Litera b
      das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung für Immobilienmakler und Immobilienverwalter gemäß Paragraph 16, oder
  3. Ziffer 4
    1. Litera a
      das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Prüfung zur Erlangung der Ziviltechnikerbefugnisse auf den Fachgebieten Hochbau oder Bauwesen oder Wirtschaftsingenieurwesen im Bauwesen oder Architektur und Hochbau und
    2. Litera b
      das Zeugnis über die erfolgreich abgelegte Ergänzungsprüfung für Ziviltechniker gemäß Paragraph 17,

Gesetzesnummer

10007511

Dokumentnummer

NOR12082168

Alte Dokumentnummer

N5199432920J