Kurztitel
Bestimmung des Trassenverlaufes der Umfahrung Loosdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten–Attnang/Puchheim
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 267/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 204/2001Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 204 aus 2001,
Text
Der Trassenverlauf der Umfahrung Loosdorf im Zuge der Hochleistungsstrecke St. Pölten - Attnang/Puchheim im Bereich der Gemeinden Hürm, Loosdorf und Schollach wird wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Trasse beginnt bei km 76,0 und endet bei km 81,0 der ÖBB-Strecke Wien - Salzburg.
Der für diese Trasse festgelegte Geländestreifen gemäß § 3 Abs. 2 leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß § 5 Abs. 1 leg. cit. darstellt, ist in den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Hürm, Loosdorf und Schollach aufliegenden Planunterlagen (Einlage Nr. V-6/1, V-6/2, V-6/3 und V-6/4) durch die grau schraffiert bzw. grau dargestellten Flächen ausgewiesen, wobei jedoch der Geländestreifen und das Hochleistungsstrecken-Baugebiet mit einer Breite von höchstens 75 m beidseits der projektierten Bahnachse begrenzt ist.Der für diese Trasse festgelegte Geländestreifen gemäß Paragraph 3, Absatz 2, leg. cit. für den Verlauf der neu herzustellenden Trasse, der auch das Hochleistungsstrecken-Baugebiet gemäß Paragraph 5, Absatz eins, leg. cit. darstellt, ist in den beim Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Hürm, Loosdorf und Schollach aufliegenden Planunterlagen (Einlage Nr. V-6/1, V-6/2, V-6/3 und V-6/4) durch die grau schraffiert bzw. grau dargestellten Flächen ausgewiesen, wobei jedoch der Geländestreifen und das Hochleistungsstrecken-Baugebiet mit einer Breite von höchstens 75 m beidseits der projektierten Bahnachse begrenzt ist.