Rechtstracker.at

Anl. 2 FSV

Fassungen
28.04.1994 bis 31.12.1995 — BGBl. Nr. 307/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 228.04.199431.12.1995 BGBl. Nr. 307/1994 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Flurförderzeuge-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

28.04.1994BGBl. Nr. 307/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1995

Abkürzung

FSV

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

                                                           Anhang 2

                                                           --------

                                                            zu § 5

Übereinstimmungszeichen für kraftbetriebene Flurförderzeuge

Anmerkung, Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

  1. Ziffer eins
    Das Übereinstimmungszeichen muß gut sichtbar und dauerhaft sein. Es ist an einer Stelle direkt neben oder auf dem Typenschild anzubringen.
  2. Ziffer 2
    Die Abmessungen des Zeichens sind so zu wählen, daß die Information gut leserlich und gut sichtbar ist. Der Durchmesser des das Zeichen umgebenden Kreises muß mindestens 15 mm betragen.

Gesetzesnummer

10007546

Dokumentnummer

NOR12082904

Alte Dokumentnummer

N5199436200J