Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Flurförderzeuge-Sicherheitsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 307/1994Bundesgesetzblatt Nr. 307 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Übereinstimmungsbescheinigung
§ 4. Die Übereinstimmungsbescheinigung hat dem Muster gemäß Anhang 1 (Anm.: Anhang nicht darstellbar) zu entsprechen und ist in deutscher Sprache oder in autorisierter deutscher Übersetzung abzugeben, wobei im letzteren Fall die Originalübereinstimmungserklärung anzuschließen ist. Sie ist den kraftbetriebenen Flurförderzeugen beizugeben, etwa durch Beifügung zur Betriebsanleitung oder als Abdruck in der Betriebsanleitung. Paragraph 4, Die Übereinstimmungsbescheinigung hat dem Muster gemäß Anhang 1 Anmerkung, Anhang nicht darstellbar) zu entsprechen und ist in deutscher Sprache oder in autorisierter deutscher Übersetzung abzugeben, wobei im letzteren Fall die Originalübereinstimmungserklärung anzuschließen ist. Sie ist den kraftbetriebenen Flurförderzeugen beizugeben, etwa durch Beifügung zur Betriebsanleitung oder als Abdruck in der Betriebsanleitung.
Dokumentnummer
NOR12082893
Alte Dokumentnummer
N5199436189J