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Anl. 6 SSV

Fassungen
28.04.1994 bis 31.12.1995 — BGBl. Nr. 308/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 628.04.199431.12.1995 BGBl. Nr. 308/1994 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schutzaufbauten-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1994,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

28.04.1994BGBl. Nr. 308/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.1995

Abkürzung

SSV

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

                                                           Anhang 6

                                                         ------------

                                                            zu § 7

Übereinstimmungszeichen

Das Übereinstimmungszeichen hat die Form eines stilisierten „E'' in einem Sechseck. Dieses Zeichen enthält:

Im oberen Teil:

  • Strichaufzählung
    die Kennzeichnung mit der festgelegten Nummer: für Überrollschutzaufbauten (ROPS) „1-''; für Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) „2-'',
  • Strichaufzählung
    das Kennzeichen des Staates, dem die zugelassene Prüfstelle untersteht, die die Baumusterprüfbescheinigung erteilt hat, das ist für Österreich ein „A'', und
  • Strichaufzählung
    die letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Baumusterprüfbescheinigung erteilt wurde.
Im unteren Teil:
  • Strichaufzählung
    die Kennummer der Baumusterprüfbescheinigung.

Anmerkung, Zeichen nicht darstellbar, es wird daher auf die gedruckte Form des Bundesgesetzblatt verwiesen.)

Der Durchmesser des das Zeichen umgebenden Kreises muß mindestens 20 mm betragen.

Das Übereinstimmungszeichen ist an einer Stelle direkt neben oder auf dem Typenschild anzubringen.

Für eine Kombination von Überrollschutzaufbau (ROPS) und Schutzaufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) sind die beiden entsprechenden Übereinstimmungszeichen direkt nebeneinander anzubringen.

Gesetzesnummer

10007547

Dokumentnummer

NOR12082937

Alte Dokumentnummer

N5199436234J