Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schutzaufbauten-Sicherheitsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1994Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 25Paragraph 25
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
§ 25. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft. Ab 1. Jänner 1996 unterliegt das Inverkehrbringen und Ausstellen der im § 1 angeführten Baumaschinen mit Überrollschutzaufbauten (ROPS) sowie von Überrollschutzaufbauten (ROPS) und von Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für diese Baumaschinen in jedem Falle der Maschinen-Sicherheitsverordnung, BGBl. Nr. 306/1994. Paragraph 25, Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1995 außer Kraft. Ab 1. Jänner 1996 unterliegt das Inverkehrbringen und Ausstellen der im Paragraph eins, angeführten Baumaschinen mit Überrollschutzaufbauten (ROPS) sowie von Überrollschutzaufbauten (ROPS) und von Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände (FOPS) für diese Baumaschinen in jedem Falle der Maschinen-Sicherheitsverordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 306 aus 1994,.
Dokumentnummer
NOR12082930
Alte Dokumentnummer
N5199436227J