Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Schutzaufbauten-Sicherheitsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 308/1994Bundesgesetzblatt Nr. 308 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
50/01 Gewerbeordnung
Text
Übereinstimmungszeichen
§ 7. Das Übereinstimmungszeichen (Anm.: Zeichen nicht darstellbar) hat dem Muster gemäß Anhang 6 zu entsprechen und ist auf den Überrollschutzaufbauten und auf den Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände sichtbar, unverwischbar und dauerhaft anzubringen. Paragraph 7, Das Übereinstimmungszeichen Anmerkung, Zeichen nicht darstellbar) hat dem Muster gemäß Anhang 6 zu entsprechen und ist auf den Überrollschutzaufbauten und auf den Schutzaufbauten gegen herabfallende Gegenstände sichtbar, unverwischbar und dauerhaft anzubringen.
Dokumentnummer
NOR12082912
Alte Dokumentnummer
N5199436209J