eine technische Bauunterlage, die zumindest zu umfassen hat:
3.1. einen Gesamtplan der Maschine/des Sicherheitsbauteils sowie die Steuerkreispläne,
3.2. detaillierte und vollständige Pläne, allenfalls mit Berechnungen, Versuchsergebnissen usw. für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine/des Sicherheitsbauteils mit den zutreffenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen (III. Abschnitt),3.2. detaillierte und vollständige Pläne, allenfalls mit Berechnungen, Versuchsergebnissen usw. für die Überprüfung der Übereinstimmung der Maschine/des Sicherheitsbauteils mit den zutreffenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen (römisch drei. Abschnitt),
3.3. eine Beschreibung der Lösungen, die zur Verhütung der von der Maschine/dem Sicherheitsbauteil ausgehenden Gefährdungen gewählt wurden,
3.4. eine Liste der harmonisierten Europäischen Normen (EN) oder der österreichischen Normen, die sie umsetzen (ÖNORM EN), anderer österreichischer Normen (ÖNORM), sonstiger Normen und sonstiger technischer Spezifikationen, die bei der Planung und dem Bau der Maschine/des Sicherheitsbauteils berücksichtigt wurden,
3.5. ein Exemplar der Betriebsanleitung,
3.6. bei Serienfertigung der Maschinen/Sicherheitsbauteile Unterlagen über die intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Maschinen/Sicherheitsbauteile mit den zutreffenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen (III. Abschnitt) (Unterlagen über die Qualitätssicherung).3.6. bei Serienfertigung der Maschinen/Sicherheitsbauteile Unterlagen über die intern getroffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Übereinstimmung der Maschinen/Sicherheitsbauteile mit den zutreffenden grundlegenden Sicherheitsanforderungen (römisch drei. Abschnitt) (Unterlagen über die Qualitätssicherung).