Norm Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich× ▾ ‹›Gliederung Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich Kundmachung BGBl. Nr. 480/1994 · 30.06.1994▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 480/1994 30.06.1994 480. Verordnung: Delegierung von Befugnissen hinsichtlich einer elektrischen Leitungsanlage an den Landeshauptmann von Niederösterreich und an den Landeshauptmann von Oberösterreich Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1