Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
07.07.1994 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 498/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 407.07.199431.12.2018 BGBl. Nr. 498/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Begrenzung der Emission von luftverunreinigenden Stoffen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 498 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

07.07.1994BGBl. Nr. 498/1994

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Die im Paragraph 3, festgelegten Emissionsgrenzwerte und Massenkonzentrationen sind auf wasserfreie Abgase mit Volumina bei 0 ºC und 1 013 hPa sowie auf folgende Sauerstoffgehalte zu beziehen:
    1. Ziffer eins
      bei flammenbeheizten Glaswannen auf 8, bei Hafenöfen sowie Tageswannen für Abgase auf 13% Sauerstoffgehalt der Abgase, sofern die Ziffer 2 und 3 nicht anderes bestimmen;
    2. Ziffer 2
      bei geschlossen betriebenen Elektrowannen und bei Schmelzeinrichtungen mit gemeinsamer Absaugung von Abgasen und Raumluft (im Dauerbetrieb oder bei einzelnen Betriebszuständen) auf den jeweils gegebenen Sauerstoffgehalt der Abgase;
    3. Ziffer 3
      bei Anlagen zur Glaserzeugung, denen statt atmosphärischer Luft reiner Sauerstoff zugeführt wird, ausgehend von der Abgaszusammensetzung, die der Verwendung von Luft zur Sauerstoffversorgung entspricht, in Fällen der Ziffer eins, auf den dort angeführten Sauerstoffgehalt der Abgase, in Fällen der Ziffer 2, auf 21% Sauerstoffgehalt der Abgase.
  2. Absatz 2,Die im Paragraph 3, festgelegten Emissionsgrenzwerte gelten nur für solche Emissionsquellen, bei denen eine gezielte Erfassung und Ableitung von Abluft oder Abgas möglich ist (definierte Emissionsquellen).

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2018

Gesetzesnummer

10007554

Dokumentnummer

NOR12083331

Alte Dokumentnummer

N5199438383J