Rechtstracker.at

§ 65 PSASV

Fassungen
30.07.1994 bis 20.04.2018 — BGBl. Nr. 596/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 6530.07.199420.04.2018 BGBl. Nr. 596/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

PSA-Sicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 596 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 96 aus 2016,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 65

Inkrafttretensdatum

30.07.1994BGBl. Nr. 596/1994

Außerkrafttretensdatum

20.04.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 96/2016

Abkürzung

PSASV

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Paragraph 65,

  1. Absatz eins,Die für die Prüfung der Sicherheit von PSA in Österreich zugelassenen Prüfstellen sowie die von den anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Europäischen Union (EU) bekanntgegebenen Stellen, die für die Prüfung der Sicherheit von PSA zugelassen sind, sowie die diesen Stellen zukommenden Aufgaben und Sachgebiete und die ihnen zugeteilten Kennummern sind im Anhang 7 angeführt. Änderungen des Anhanges 7, wie etwa die Einfügung weiterer zugelassener Stellen, die Streichung zugelassener Stellen oder Änderungen bezüglich des Umfanges der Aufgaben oder des Sachgebietes, erfolgen durch Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten im Bundesgesetzblatt.
  2. Absatz 2,Vor Aufnahme in den Anhang 7 dürfen in Österreich ansässige Prüfstellen keine Baumusterprüfungen gemäß Paragraph 11, vornehmen, keine Baumusterbescheinigungen gemäß Paragraph 13, ausstellen, keine Qualitätssicherungssysteme (Paragraph 15,) genehmigen und keine Kontroll- und Überwachungstätigkeiten im Rahmen der Qualitätssicherung (Paragraph 14 und Paragraph 16,) durchführen. Gleiches gilt, nachdem sie aus Anhang 7 gestrichen worden sind.

Schlagworte

Kontrolltätigkeit

Zuletzt aktualisiert am

15.11.2016

Gesetzesnummer

10007558

Dokumentnummer

NOR12083410

Alte Dokumentnummer

N5199439172J