Rechtstracker.at

Anl. 2

Fassungen
01.10.1994 bis 30.09.1995 — BGBl. Nr. 726/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 201.10.199430.09.1995 BGBl. Nr. 726/1994 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Warenaustausch zw. Tirol, Vorarlberg und Trentino-Südtirol

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 726 aus 1994,

Typ

Vertrag – Italien

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.10.1994BGBl. Nr. 726/1994

Außerkrafttretensdatum

30.09.1995

Index

59/10 Handelsabkommen

Text

DER VORSITZENDE DER ITALIENISCHEN DELEGATION

AN DEN VORSITZENDEN DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION.

Kitzbühel, 15. Juni 1994

Herr Vorsitzender!

Im Verlauf der heute beendeten XLV. Tagung der Gemischten Kommission sind die beiden Delegationen wie folgt übereingekommen:

In dem Bestreben, die Entwicklung des Warenaustausches zwischen den beiden begünstigten Zonen weiter zu erleichtern, werden die für die Verwaltung der Kontingente zuständigen italienischen und österreichischen Zollbehörden ermächtigt, für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1994 zusätzlich die zollfreie Einfuhr der unten angeführten Waren in der Höhe der bei jeder Position angegebenen Beträge zuzulassen.

Die Gesamthöhe dieses zusätzlichen Warenaustausches, die auf jeder Seite 4 427 Mio. Lire beträgt, entspricht vier Zwölfteln der Erhöhung, die der Plafond nachstehender Waren in den Warenlisten B, die dem am heutigen Tag unterzeichneten Protokoll angeschlossen sind, gegenüber ihrem Plafond in den am 9. Juni 1993 in Levico Terme vereinbarten Listen B erfahren hat.

Auf die vorstehend angeführten Kontingente werden die Bestimmungen des Artikels 3 des heute unterzeichneten Protokolls angewendet.

Ich bitte, Herr Vorsitzender, mir das Einverständnis Ihrer Regierung mit Vorstehendem zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Umberto TOFFANO

DER VORSITZENDE DER ÖSTERREICHISCHEN DELEGATION

AN DEN VORSITZENDEN DER ITALIENISCHEN DELEGATION.

Kitzbühel, 15. Juni 1994

Herr Vorsitzender!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom heutigen Tage zu bestätigen, welches folgendermaßen lautet:

Anmerkung, es folgt das Schreiben des Vorsitzenden der italienischen Delegation incl. der Listen B)

Ich beehre mich, Ihnen das Einverständnis meiner Regierung mit Vorstehendem mitzuteilen.

Genehmigen Sie, Herr Vorsitzender, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Botschafter Dr. Friedrich FRÖLICHSTHAL

Gesetzesnummer

10007566

Dokumentnummer

NOR12083516

Alte Dokumentnummer

N5199440665J