Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
EG - Zollermäßigung für Qualitätsweine
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 872/1994 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 872 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Langtitel
Briefwechsel zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Österreich zur Berichtigung des Briefwechsels betreffend den Agrarbriefwechsel 1972 über die Gewährung von Zollermäßigungen für Qualitätsweine der Gemeinschaft in Flaschen
StF: BGBl. Nr. 872/1994 (NR: GP XVIII RV 1659 AB 1747 S. 171. BR: AB 4883 S. 589.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG ist dieser Staatsvertrag hinsichtlich seiner fremdsprachigen Fassungen dadurch kundzumachen, daß er in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG ist dieser Staatsvertrag hinsichtlich seiner fremdsprachigen Fassungen dadurch kundzumachen, daß er in dänischer, englischer, französischer, griechischer, italienischer, niederländischer, portugiesischer und spanischer Sprache im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt wird.
Ratifikationstext
Die Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Briefwechsel ist rückwirkend mit 1. Jänner 1994 in Kraft getreten.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Dokumentnummer
NOR11007699
Alte Dokumentnummer
N5199442059J