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Art. 1

Fassungen
ab 01.12.1994 — BGBl. Nr. 887/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1 heute01.12.1994 BGBl. Nr. 887/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 887 aus 1994,

Typ

Vertrag – Slowakei

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.12.1994BGBl. Nr. 887/1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/12 Fremdenverkehr

Text

Artikel 1

Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Tourismus besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen österreichischen und slowakischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Tourismus im gesamtstaatlichen wie im regionalen Bereich fördern.

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10007575

Dokumentnummer

NOR12083826

Alte Dokumentnummer

N5199442090J