Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 887/1994Bundesgesetzblatt Nr. 887 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 1
Die Vertragsparteien werden der Entwicklung und der Erweiterung ihrer gegenseitigen Beziehungen auf dem Gebiete des Tourismus besondere Aufmerksamkeit widmen und sich um deren Förderung bemühen. Zu diesem Zwecke werden sie eine koordinierte Zusammenarbeit zwischen österreichischen und slowakischen Institutionen, Organisationen und Unternehmungen des Tourismus im gesamtstaatlichen wie im regionalen Bereich fördern.
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12083826
Alte Dokumentnummer
N5199442090J