Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Tourismus zwischen Österreich und der Slowakischen Republik
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 887/1994Bundesgesetzblatt Nr. 887 aus 1994,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 4Artikel 4
Index
59/12 Fremdenverkehr
Text
Artikel 4
Die Vertragsparteien werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten im Interesse der touristischen Entwicklung entsprechende Maßnahmen zur Förderung, Erweiterung, Verbesserung und Koordinierung der gegenseitigen Verbindungen auf allen Verkehrsgebieten unter besonderer Berücksichtigung des umweltschonenden Verkehrs ergreifen und in diesem Sinne auch Kooperationsverträge zwischen Transport-, aber auch Reisebürounternehmungen beider Staaten fördern und unterstützen.
Schlagworte
Transportunternehmen
Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016
Dokumentnummer
NOR12083829
Alte Dokumentnummer
N5199442093J