Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Berufszugangsverordnung Kraftfahrlinien- und Gelegenheitsverkehr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 889/1994 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 459/2010Bundesgesetzblatt Nr. 889 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 459 aus 2010,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10Anlage 10
Index
50/03 Personen- und Güterbeförderung
Text
Anlage 10
Gutachten
zur Feststellung der finanziellen Leistungsfähigkeit von
Personenkraftverkehrsunternehmen gem. § 3 Abs. 1 BZP-VO, BGBl. II Nr. 46/2001Personenkraftverkehrsunternehmen gem. Paragraph 3, Absatz eins, BZP-VO, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 46 aus 2001,
1. | Name oder Firma des Unternehmens: |
Anschrift des Betriebssitzes: |
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2. | Anzahl der Omnibusse (§ 2 Abs. 3):Anzahl der Omnibusse (Paragraph 2, Absatz 3,): |
Eigenkapital und unversteuerte Rücklage: |
Bestätigungsvermerk I: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen eine Summe von Eigenkapital und unversteuerten Rücklagen in der Höhe von zumindest 9 000 Euro für das erste und zumindest 5 000 Euro für jedes weitere Fahrzeug aufweist. |
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: |
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3. | Ist über das Unternehmen in den letzten fünf Jahren der Konkurs eröffnet oder ein Ausgleichsantrag gestellt worden? |
| Ο ja | Ο nein |
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4. | Eigenkapitalquote [=Eigenkapital/Gesamtkapital x 100]: | Erfordernis > 10 % | |
Schuldentilgungsdauer in Jahren [=(Fremdkapital – flüssige Mittel)/Netto-Cash-Flow*]: | < 12 Jahre | |
Netto-Cash-Flow* aus dem Ergebnis in % der Umsatzhöhe [=Netto-Cash-Flow*/ Umsatz-höhe x 100]: | > 8 % | |
Bestätigungsvermerk II: Es wird bestätigt, daß das Unternehmen die für die ordnungsgemäße Ingangsetzung/den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlichen finanziellen Mittel |
| Ο aufweist | Ο nicht aufweist |
Bei der wiederkehrenden Überprüfung für Kraftfahrlinienunternehmer: |
| Ist auf Grund der näheren Begutachtung zu erwarten, daß diese innerhalb einer Frist von ... Monaten (max. 12) wieder erlangt werden wird ? |
| | Ο ja | Ο nein |
Datum und Fertigung der prüfenden Stelle: |
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Erforderlichenfalls Erläuterungen und verbale Beurteilung durch die prüfende Stelle auf Beiblatt: |
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* siehe umseitige Erklärung
Der Cash-Flow aus dem Ergebnis errechnet sich: |
Jahresüberschuß/-fehlbetrag |
+ | Abschreibung auf das Anlagevermögen |
- | Zuschreibung auf das Anlagevermögen |
+ | Dotierung (- Auflösung) langfristiger Rückstellungen |
- | Gewinne (+Verluste) aus dem Verkauf von Anlagevermögen |
- | Auflösung nichtrückzahlbarer Investitionszuschüsse |
+/- | sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge |
= | Cash-Flow aus dem Ergebnis |
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Zuletzt aktualisiert am
19.01.2023
Dokumentnummer
NOR40125820