Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
ab 01.12.1994 — BGBl. Nr. 892/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1 heute01.12.1994 BGBl. Nr. 892/1994 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Strahlenschutz - Informations- und Erfahrungsaustausch

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 892 aus 1994,

Typ

Vertrag – Deutschland

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.12.1994BGBl. Nr. 892/1994

Außerkrafttretensdatum

Index

59/07 Kernenergie

Text

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes

Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland sind -

in dem Wunsch, die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa weiter zu vertiefen,

in der Überzeugung, daß die Zusammenarbeit durch Informations- und Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Strahlenschutzes für den Schutz der in Strahlenschutzbereichen tätigen Personen, der Bevölkerung und der Umwelt vor Strahlengefahren von Bedeutung ist,

unter Berücksichtigung des Übereinkommens vom 26. September 1986 über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen, insbesondere seines Artikels 9, und der bewährten Prinzipien der Zusammenarbeit in der Internationalen Atomenergie-Organisation - wie folgt übereingekommen:

Anmerkung, Es folgen die Artikel eins bis 5 und Anlage, siehe Stammvertrag, Bundesgesetzblatt Nr. 892 aus 1994,)

Schlagworte

Informationsaustausch

Gesetzesnummer

10007582

Dokumentnummer

NOR12083921

Alte Dokumentnummer

N5199442338J