Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verteilung von Warenkontingenten in der Einfuhr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 967/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995Bundesgesetzblatt Nr. 967 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
54/02 Außenhandelsgesetz
Text
§ 1. Auf Grund der gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr, BGBl. Nr. 829/1994, eingegangenen Einfuhrgenehmigungsanträge für traditionelle Einführer, die in den Jahren 1991 und 1992 Einfuhren getätigt haben, sowie auf Grund der Summe aller Anträge der übrigen Einführer, werden Einfuhrkontingente nach Maßgabe der Anhänge I bis IV und der nachgewiesenen durchschnittlichen Einfuhren in den Jahren 1991 und 1992 verteilt. Paragraph eins, Auf Grund der gemäß der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung von Warenkontingenten in der Einfuhr, Bundesgesetzblatt Nr. 829 aus 1994,, eingegangenen Einfuhrgenehmigungsanträge für traditionelle Einführer, die in den Jahren 1991 und 1992 Einfuhren getätigt haben, sowie auf Grund der Summe aller Anträge der übrigen Einführer, werden Einfuhrkontingente nach Maßgabe der Anhänge römisch eins bis römisch vier und der nachgewiesenen durchschnittlichen Einfuhren in den Jahren 1991 und 1992 verteilt.
Dokumentnummer
NOR12083961
Alte Dokumentnummer
N5199442509J