Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Verteilung von Warenkontingenten in der Einfuhr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 967/1994 aufgehoben durch BGBl. Nr. 172/1995Bundesgesetzblatt Nr. 967 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 172 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
54/02 Außenhandelsgesetz
Text
§ 2. Bei den im Anhang V ersichtlichen Unterpositionen erfolgt im Rahmen dieser Verordnung keine Verteilung, da die beanspruchte Menge sowie die Zahl der Antragsteller eine Zuordnung in wirtschaftlich gerechtfertigten Quantitäten nicht erlaubt. Paragraph 2, Bei den im Anhang römisch fünf ersichtlichen Unterpositionen erfolgt im Rahmen dieser Verordnung keine Verteilung, da die beanspruchte Menge sowie die Zahl der Antragsteller eine Zuordnung in wirtschaftlich gerechtfertigten Quantitäten nicht erlaubt.
Dokumentnummer
NOR12083962
Alte Dokumentnummer
N5199442510J