Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der Intervention von Rindfleisch, Schweinefleisch und Schaf- und Ziegenfleisch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1018/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Nr. 1018 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen für Rindfleisch, für Schweinefleisch sowie für Schaf- und Ziegenfleisch zur Durchführung der Intervention von Fleisch und Fleischerzeugnissen hinsichtlich der Ankäufe durch die Interventionsstellen und der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2025
Dokumentnummer
NOR40090180