Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Durchführung der Intervention von Rindfleisch, Schweinefleisch und Schaf- und Ziegenfleisch
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1018/1994 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 55/2007Bundesgesetzblatt Nr. 1018 aus 1994, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 55 aus 2007,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
3. Abschnitt
Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung
Antragsstellung
§ 5.Paragraph 5,
Anträge auf Gewährung einer Beihilfe nach § 1 sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter bei der AMA einzureichen. Anträge auf Gewährung einer Beihilfe nach Paragraph eins, sind unter Verwendung von der AMA aufzulegender Formblätter bei der AMA einzureichen.
Zuletzt aktualisiert am
28.08.2025
Dokumentnummer
NOR40090186