Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1063/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 407/2005Bundesgesetzblatt Nr. 1063 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 14Paragraph 14
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 33 Abs. 3, BGBl. II Nr. 407/2005.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 33, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2005,.
Text
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz eins,Auf Antrag werden unter amtliche Überwachung gestellt
Butter, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Gegenstand öffentlicher Lagerhaltung war und in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden ist, um hier
an gemeinnützige Einrichtungen oder an das Bundesheer geliefert oder
zur Herstellung von Butterfett für den direkten Verbrauch verwendet zu werden,
Butterfett, das aus Butter hergestellt worden ist, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union Gegenstand öffentlicher Lagerhaltung war, und das in den Geltungsbereich dieser Verordnung verbracht worden ist, um hier für den direkten Verbrauch abgegeben zu werden.
Im Falle von Z 1 lit. b ist im Antrag auf den Berechtigungsschein gemäß § 11 hinzuweisen.Im Falle von Ziffer eins, Litera b, ist im Antrag auf den Berechtigungsschein gemäß Paragraph 11, hinzuweisen.
(2)Absatz 2,Der Antrag auf amtliche Überwachung ist unter Vorlage des im Abgangsmitgliedstaat erteilten Kontrollexemplares bei der AMA unter Verwendung eines von der AMA aufgelegten Formblatts zu stellen. Die AMA hat die zweck- und fristgerechte Verwendung der Ware im Kontrollexemplar zu bestätigen. Im Falle von Abs. 1 Z 1 lit. a gelten die §§ 4, 5, 8 und 9 sinngemäß.Der Antrag auf amtliche Überwachung ist unter Vorlage des im Abgangsmitgliedstaat erteilten Kontrollexemplares bei der AMA unter Verwendung eines von der AMA aufgelegten Formblatts zu stellen. Die AMA hat die zweck- und fristgerechte Verwendung der Ware im Kontrollexemplar zu bestätigen. Im Falle von Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, gelten die Paragraphen 4, 5, 8 und 9 sinngemäß.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2026
Dokumentnummer
NOR12084125
Alte Dokumentnummer
N5199442921J