Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1063/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 407/2005Bundesgesetzblatt Nr. 1063 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 33 Abs. 3, BGBl. II Nr. 407/2005.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 33, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2005,.
Text
ABSCHNITT 1
Anwendungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Vorschriften dieser Verordnung dienen der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Union im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse hinsichtlich
des Absatzes von Butter aus öffentlicher Lagerhaltung zu herabgesetzten Preisen
an gemeinnützige Einrichtungen und
an das Bundesheer und ihm gleichgestellte Einheiten, sofern die Rechtsakte des Rates und der Kommission dies vorsehen,
der Gewährung von Beihilfen für den Bezug von Butter durch gemeinnützige Einrichtungen,
des Absatzes von Butter aus öffentlicher Lagerhaltung zu herabgesetzten Preisen für den direkten Verbrauch in Form von Butterfett sowie
der Gewährung von Beihilfen für Butterfett zum unmittelbaren Verbrauch.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2026
Dokumentnummer
NOR12084112
Alte Dokumentnummer
N5199442908J