Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1063/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 407/2005Bundesgesetzblatt Nr. 1063 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2005,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Beachte
Zum Ende des Bezugszeitraums vgl. § 33 Abs. 3, BGBl. II Nr. 407/2005.Zum Ende des Bezugszeitraums vergleiche Paragraph 33, Absatz 3,, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 407 aus 2005,.
Text
Butter aus öffentlicher Lagerhaltung
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die Abgabe von Butter aus öffentlicher Lagerhaltung erfolgt gegen Vorlage von Empfangsscheinen bei der AMA unmittelbar oder über eine Mittelsperson in Gebinden von 25 kg. Die Butter wird jeweils nur in Mengen von mehr als fünf Tonnen abgegeben.
(2)Absatz 2,Die gemeinnützige Einrichtung hat den Tag des Empfangs der Butter im Empfangsschein einzutragen und diesen zu unterzeichnen. Im Falle des Bezugs über eine Mittelsperson hat der Lieferant die Eintragungen der gemeinnützigen Einrichtung im Empfangsschein zu bestätigen.
(3)Absatz 3,Bezieht die gemeinnützige Einrichtung die Butter unmittelbar von der AMA, so hat sie das Original des Empfangsscheins bei der AMA einzureichen. Die Durchschriften des Empfangsscheins verbleiben bei der gemeinnützigen Einrichtung. Bezieht die gemeinnützige Einrichtung die Butter über eine Mittelsperson, so hat die gemeinnützige Einrichtung das Original und die erste und zweite Durchschrift dem Lieferanten zu übergeben; die dritte Durchschrift verbleibt bei der gemeinnützigen Einrichtung. Der Lieferant hat das Original und die erste Durchschrift der Mittelsperson über die beteiligten Handelsstufen zuzuleiten. Die Mittelsperson hat das Original des Empfangsscheins bei der AMA einzureichen.
(4)Absatz 4,Alle beteiligten Handelsbetriebe haben das Original und die ihnen zugehenden Durchschriften des Empfangsscheins mit Firmenstempel und Anschrift zu versehen.
Zuletzt aktualisiert am
06.10.2026
Dokumentnummer
NOR12084118
Alte Dokumentnummer
N5199442914J