Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zuckermarktordnungs-Durchführungsverordnung 1995
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1014/1994 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 257/2006Bundesgesetzblatt Nr. 1014 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 257 aus 2006,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 1.Paragraph eins,
Diese Verordnung ist bei der Durchführung der Rechtsakte des Rates und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen für Zucker über die innerhalb und außerhalb von Produktionsquoten hergestellten oder gewonnenen Zuckermengen, die auf das folgende Wirtschaftsjahr übertragenen Zuckermengen, die Erhebung von Beträgen, die im Zusammenhang mit der Mindestlagerhaltung von Zucker zu entrichten sind sowie die Gewährung von Vergütungen und die Erhebung von Abgaben zum Zwecke des Lagerkostenausgleichs anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
01.06.2026
Dokumentnummer
NOR12084241
Alte Dokumentnummer
N5199443329J