Kurztitel
Marktbeobachtungs-Verordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 1082/1994 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 113/2006Bundesgesetzblatt Nr. 1082 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 113 aus 2006,
Text
Anlage
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(Warenkatalog)
Bereich Waren
Getreide: Mehl
Milch: Butter, Trinkmilch (pasteurisiert,
sterilisiert oder
ultrahocherhitzt), Topfen
Rinder und Schweine: Fleisch im Sinne des Kapitels 02
des gemeinsamen Zolltarifs in Form
von Hälften und Vierteln und Waren
des Kapitels 16
Geflügel: Fleisch im Sinne des Kapitels 02
des gemeinsamen Zolltarifs und
Waren des Kapitels 16
Eier: Hühnereier für den menschlichen
Genuß
Wein: Wein in Behältnissen von mehr als
2 l
Obst und Gemüse: Waren mit bedeutender inländischer
Erzeugung, die vom Verwaltungsrat
der AMA näher zu bestimmen sind