Rechtstracker.at

§ 19

Fassungen
01.01.1995 bis 05.09.1996 — BGBl. Nr. 1102/1994 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
§ 1901.01.199505.09.1996 BGBl. Nr. 1102/1994 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. Nr. 465/1996

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Rinder- und Schafprämien-Verordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1102 aus 1994, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 465 aus 1996,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 1102/1994

Außerkrafttretensdatum

05.09.1996aufgehoben durch BGBl. Nr. 465/1996

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

5. ABSCHNITT

Übergangs- und Schlußbestimmungen

Meldepflichten der AMA

Paragraph 19,

Die AMA hat dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft zu melden:

  1. Ziffer eins
    Die Anzahl der Prämienansprüche, die zu Beginn des jeweiligen Kalender- oder Wirtschaftsjahres in der nationalen und der zusätzlichen Reserve waren,
  2. Ziffer 2
    die Anzahl der Prämienansprüche, die auf Grund von Paragraph 9, Absatz eins, oder auf Grund einer Nichtausnützung nach den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten, der nationalen Reserve zugeführt wurden,
  3. Ziffer 3
    die Anzahl der Anträge auf Gewährung von Prämienansprüchen aus der nationalen und der zusätzlichen Reserve und die Höhe der beantragten Menge,
  4. Ziffer 4
    die Anzahl der Prämienansprüche, die Erzeugern aus der nationalen und der zusätzlichen Reserve gewährt wurden, sowie allenfalls anzuwendende Kürzungsregeln,
  5. Ziffer 5
    die Anzahl der männlichen Rinder, für die die Prämie der ersten Altersklasse für ein Kalenderjahr beantragt wurde und
  6. Ziffer 6
    die der Republik Österreich zur Erfüllung ihrer gegenüber der Europäischen Kommission nach den in Paragraph eins, genannten Rechtsakten bestehenden Meldepflichten erforderlichen Angaben.

Schlagworte

Übergangsbestimmung, Kalenderjahr

Zuletzt aktualisiert am

28.09.2026

Gesetzesnummer

10007624

Dokumentnummer

NOR12084555

Alte Dokumentnummer

N5199443968J