Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Milch-Referenzmengen-Zuteilungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 141/1995 aufgehoben durch BGBl. Nr. 226/1995Bundesgesetzblatt Nr. 141 aus 1995, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 226 aus 1995,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Repräsentativer Fettgehalt
§ 7. (1) Der repräsentative Fettgehalt der Anlieferungs-Referenzmenge wird wie folgt ermittelt:Paragraph 7, (1) Der repräsentative Fettgehalt der Anlieferungs-Referenzmenge wird wie folgt ermittelt:
Für die Referenzmenge gemäß § 3 Abs. 2, § 3 Abs. 3 Z 5 und § 4 Abs. 1 entspricht der repräsentative Fettgehalt dem gewogenen Mittel des Fettgehalts der in den Wirtschaftsjahren 1991/92 und 1992/93 vom Milcherzeuger angelieferten Milch.Für die Referenzmenge gemäß Paragraph 3, Absatz 2,, Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer 5 und Paragraph 4, Absatz eins, entspricht der repräsentative Fettgehalt dem gewogenen Mittel des Fettgehalts der in den Wirtschaftsjahren 1991/92 und 1992/93 vom Milcherzeuger angelieferten Milch.
Für die Referenzmengen gemäß § 5 Abs. 1 bis 5 entspricht der repräsentative Fettgehalt dem gewogenen Mittel des Fettgehalts der angelieferten Milch in den Alpsommern 1992, 1993 und 1994 oder im Falle des § 5 Abs. 3 Z 2 im Alpsommer 1994.Für die Referenzmengen gemäß Paragraph 5, Absatz eins bis 5 entspricht der repräsentative Fettgehalt dem gewogenen Mittel des Fettgehalts der angelieferten Milch in den Alpsommern 1992, 1993 und 1994 oder im Falle des Paragraph 5, Absatz 3, Ziffer 2, im Alpsommer 1994.
Die in § 3 Abs. 3 Z 1, 3, 7, 9, 11 und 13 angeführten Einzelrichtmengen (-anteile) weisen einen repräsentativen Fettgehalt von 4,03% auf.Die in Paragraph 3, Absatz 3, Ziffer eins, 3, 7, 9, 11 und 13 angeführten Einzelrichtmengen (-anteile) weisen einen repräsentativen Fettgehalt von 4,03% auf.
(2)Absatz 2,Überschreitet das gewogene Mittel der repräsentativen Fettgehalte der Anlieferungs-Referenzmengen I und II den nationalen repräsentativen Fettgehalt, so ist der repräsentative Fettgehalt der Anlieferungs-Referenzmengen anteilsmäßig anzupassen.Überschreitet das gewogene Mittel der repräsentativen Fettgehalte der Anlieferungs-Referenzmengen römisch eins und römisch zwei den nationalen repräsentativen Fettgehalt, so ist der repräsentative Fettgehalt der Anlieferungs-Referenzmengen anteilsmäßig anzupassen.
Schlagworte
Einzelrichtanteil
Dokumentnummer
NOR12084822
Alte Dokumentnummer
N5199524831L