Kurztitel
Hörgeräteakustiker-Ausbildungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 609/1995Bundesgesetzblatt Nr. 609 aus 1995,
Text
Lehrzeitanrechnungen auf verwandte Lehrberufe
§ 2. In der Lehrberufsliste werden die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Optiker'' wie folgt ergänzt: Paragraph 2, In der Lehrberufsliste werden die Bestimmungen betreffend den Lehrberuf „Optiker'' wie folgt ergänzt:
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Anrechnung der Lehrzeit
Verwandter Lehrberuf auf den verwandten Lehrberuf
Lehrjahr Ausmaß
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Hörgeräteakustiker 1. voll