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Art. 5

Fassungen
ab 01.01.1995 — BGBl. Nr. 1/1995 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 5 heute01.01.1995 BGBl. Nr. 1/1995 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

WTO-Abkommen - Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 1 aus 1995,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1995BGBl. Nr. 1/1995

Außerkrafttretensdatum

Index

59/03 GATT, Welthandelsorganisation

Text

TEIL römisch drei

ANFECHTBARE SUBVENTIONEN

Artikel 5

Nachteilige Auswirkungen

Kein Mitglied soll durch die Verwendung von im Artikel 1 Absätze 1 und 2 beschriebenen Subventionen nachteilige Auswirkungen auf die Interessen anderer Mitglieder verursachen, zum Beispiel:

  1. Litera a
    Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges eines anderen Mitglieds *1);
  2. Litera b
    Zunichtemachung oder Schmälerung von Vorteilen, die anderen Mitgliedern gemäß dem GATT 1994 und im besonderen aus gebundenen Zugeständnissen nach Artikel römisch zwei des GATT 1994 erwachsen *2);
  3. Litera c
    ernsthafte Schädigung der Interessen eines anderen Mitglieds *3).
Dieser Artikel findet auf die für landwirtschaftliche Waren gemäß Artikel 13 des Übereinkommens über die Landwirtschaft beibehaltenen Subventionen keine Anwendung.

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*1) Der Begriff „Schädigung der inländischen Wirtschaftszweige'' wird hier in derselben Bedeutung verwendet wie im Teil römisch fünf.

*2) Der Begriff „Zunichtemachung oder Schädigung'' wird in diesem Übereinkommen in derselben Bedeutung verwendet, wie in den entsprechenden Bestimmungen des GATT 1994, und das Vorliegen solcher Zunichtemachung oder Schmälerung wird in Übereinstimmung mit der Anwendungspraxis dieser Bestimmungen festgestellt.

*3) Der Begriff „ernsthafte Schädigung der Interessen eines anderen Mitglieds'' wird in diesem Übereinkommen in derselben Bedeutung verwendet, wie im Artikel römisch sechzehn Absatz 1 des GATT 1994 und schließt die Drohung ernsthafter Schädigung ein.

Gesetzesnummer

10007661

Dokumentnummer

NOR12085252

Alte Dokumentnummer

N5199544731J